AGB Hener IT-Group GmbH (IT-Services)

1        Präambel

AGB für IT-Service
Ergänzung zu den AGB der Hener IT-Group GmbH
für IT-Service Dienstleistungsverträge
FN180038m, Geschäftsführer: Christian Hener,
Schörgenhubstraße 41a, A-4030 Linz

1)       Einleitung

Diese AGB für IT-Services sind als Ergänzung zu unseren AGB (http://www.hener.at/agb.htm) zu sehen. Im speziellen werden dadurch Dienstleistungen von IT-Service (Standard/Advanced/Adavanced+/Complete) Verträgen geregelt.

2)       Beginn & Dauer des Dienstleistungsvertrages

Die ersten beiden Monate sind als Probemonate zu verstehen. Wird nach Ablauf der Probemonate, aus welchen Gründen auch immer der IT-Service Dienstleistungsvertrag vom Kunden storniert, wird die Differenz zum normalen Stundensatz nachverrechnet. Nach Ablauf der ersten beiden Monate tritt der Vertrag rechtswirksam mit diesem Tag in Kraft. Der IT-Service  Dienstleistungsvertrag wird vorerst auf 3 Jahre abgeschlossen danach verlängert sich der Dienstleistungsvertrag automatisch auf unbeststimmte Zeit.

Während der ersten beiden Monate wird der anfallende Bedarf an IT-Dienstleistung ermittelt und dem im Auftrag vereinbarten Stundenaufwand gegenübergestellt. Zu diesem Zeitpunkt kann eine etwaige Nachjustierung des vereinbarten Stundenaufkommens vorgenommen werden.

3)       Verrechnung von “IT-Service“ Leistungen

Der Kunde erhält die vereinbarten Stunden als Kontingent pro Monat zur Verfügung gestellt. Es erfolgt die Verrechnung monatlich kontokorrentmäßig. Das heißt, dem Kunden werden die tatsächlich benötigten Stunden zum jeweiligen, im Vertrag festgesetzten Stundensatz in Rechnung gestellt. Jedoch wird mindestens die vereinbarte monatliche Vertragshöhe fällig.

Hardwareersatzteile sowie eine allfällige externe Reparatur sind nicht Vertragsbestandteil. Wegzeiten, gefahren Kilometer und Diäten werden belastet.

Mindest Supportdauer beträgt vor Ort 0,5h und per Telefon 0,25h, danach wird auf 0,25 Stunden genau abgerechnet. Werden Leistungen innerhalb von angeforderten Reaktionszeiten erfüllt sind wir berechtigt für die Reaktionszeit: bis 5h mit 20% u. bis 2h mit 40% Aufschlag zu fakturieren. Bei größeren Entfernungen verrechnen wir das amtl. Km-Geld, die Fahrzeit wird als Arbeitszeit geführt.

Der Kunde bestätigt die ordnungsgemäße Übernahme am Servicebericht. Spätere Reklamationen können wir nicht anerkennen. Es obliegt dem Kunden noch während der Anwesenheit des Technikers sämtliche Funktionen zu testen und gegebenenfalls Fehlfunktionen dem Techniker mitzuteilen um deren sofortige Behebung einzuleiten. Alle Leistungen werden, soweit nicht innerhalb eines  Dienstleistungsvertrages gesondert vereinbart, zu unseren aktuellen Sätzen verrechnet. Der Auftraggeber ist auf jedem Fall dem Auftragnehmer zur Entgeltleistung verpflichtet. Es spielt dabei keine Rolle ob der Problembehebungsversuch erfolgreich war.

4)       Zahlungsbedingungen

Die Sockelbeträge des jeweiligen IT-Service Dienstleistungsvertrages werden quartalsweise im vorhinein in Rechnung gestellt. Alle darüber hinaus bezogenen Dienstleistungen werden monatlich im nachhinein in Rechnung gestellt. Alle Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis sind prompt, unter Bedachtnahme des vereinbarten Zahlungszieles zahlbar. Bei  Zahlungsverzug können dem Kunden 14% p.a. Verzugszinsen und € 20 Mahnspesen pro Mahnstufe verrechnet werden. Hener IT-Group GmbH kann auch ohne vom Recht der vorzeitigen Vertragsauflösung Gebrauch zu machen, dem Kunden die Serviceleistungen, die aus dem Vertragsverhältnis hervor gehen solange verweigern, solange Außenstände aus dem Vertrag bestehen.

5)       Preise

Alle Preise dieses Vertrages sind Nettopreise, hiezu kommen die jeweils geltenden Mehrwertsteuersätze. Hener IT-Group GmbH behält sich das Recht vor, die Preise nach vorheriger Verständigung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, beginnend mit dem nächstfolgenden Monatsersten zu ändern. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Stichtag der beabsichtigten Änderung mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung der einmonatigen Frist vorzeitig aufzulösen. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht gelten für das Vertragsverhältnis ab dem Stichtag die geänderten Bedingungen. Der Kunde erklärt sich jedoch einverstanden, dass das Unternehmen Hener IT-Group GmbH jederzeit Erhöhungen aller Preise dieses Vertragsverhältnisses höchstens um die Indexsteigerung vornehmen kann, die sich aus der vom österreichischen statistischen Zentralamt veröffentlichten Indexziffer des Lebenshaltungskostenindexes Basis 1976 = 100 seit der zuletzt von Hener IT-Group GmbH allgemein durchgeführten Preiserhöhung ergibt. Eine Preiserhöhung ist ab 2% Preissteigerung seit der letzten Preisänderung möglich. Es wird kfm. gerundet auf volle 50 € Cent Intervalle. Einer Vorankündigung durch Hener IT-Group GmbH bedarf es in diesem Fall nicht. Wird der Lebenshaltungskostenindex Basis 1976=100 nicht mehr veröffentlicht, so tritt der von österreichischem statistischem Zentralamt publizierte Nachfolgeindex an dessen Stelle.

6)       Geschäftszeiten

Montag bis Donnerstag

08:00

-

12:00

Uhr u.

 

12:30

-

17:00

Uhr

Freitag

08:00

-

13:00

Uhr

 

Außerhalb der Geschäftszeiten, insbesondere am Morgen, in den Abendstunden oder am Wochenende wird ein Zuschlag auf den, zur Anwendung kommenden Stundensatz von 50 % eingehoben. Nach 20:00 Uhr, vor 6:00 Uhr oder Sonnt u. Feiertags wird ein Zuschlag von 100 % auf den zur Anwendung kommenden Stundensatz verrechnet.

7)       Garantie & Gewährleistung für “IT-Service“ Leistungen

Der Auftraggeber ist auf jedem Fall dem Auftragnehmer zur Entgeltleistung verpflichtet. Es spielt dabei keine Rolle ob der Problembehebungsversuch erfolgreich war. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Garantie od. Gewährleistung, wenn nach dem Problembehebungsversuch wieder derselbe oder ein ähnlich gelagerter Fehler auftritt. Es wird keine Garantie übernommen, daß vom Unternehmen Hener IT-Group GmbH eingestellte Datensicherungen immer ordnungsgemäß funktionieren. Die Wiederherstellung von verlorenen Daten kann nicht garantiert werden.

Bei Fehlverhalten der zum Einsatz kommenden Software, sofern es sich nicht um von Hener IT-Group GmbH programmierte Individuallösungen handelt, übernimmt Hener IT-Group GmbH keine Garantie.

8)       Kündigung

- Kündigung durch Hener IT-Group GmbH:

Hener IT-Group GmbH behält sich das Recht vor, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag zum Ende jedes Vertragsjahres kündigen zu können.

Hener IT-Group GmbH erhält das Recht der vorzeitigen Vertragsauflösung wenn der Auftraggeber in einen zweimonatigen Zahlungsverzug kommt. Dem Kunden werden anfallenden Kosten von € 800,- exkl. MWSt. für die Vertragsauflösung und die Hälfte des Vertragshonorars bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort in Rechnung gestellt.

- Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann den IT-Service Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Laufzeitende bzw. danach unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Vertragsjahres kündigen.

9)       Haftung für “IT-Service“ Leistungen

Für die Schäden, die durch eine eventuelle Betriebsunterbrechung oder durch Verzögerungen bei der Wartung und Reparatur von Software und Hardware entstehen haftet Hener IT-Group GmbH nicht. Es erfolgt auch keine Vergütung aufgewendeter Verbrauchsgüter (inkl. Papier) des Kunden. Für etwaigen Datenverlust, außer beim nachgewiesenen fahrlässigen Handeln, ist das Unternehmen Hener IT-Group GmbH nicht haftbar. Bei fahrlässigem Handeln beschränkt sich die Haftung auf die Daten des letzten Arbeitstages. Die Haftung kommt jedoch auch nur dann zum Tragen, wenn sich die Datensicherung vom Vortag nicht wieder einspielen läßt.

10)   Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von € 50.000,-- netto zu zahlen. Das Unternehmen Hener IT-Group GmbH wird die Daten des Kunden vertraulich behandeln.

11)   Schlussbestimmungen

Nicht behandelte Themen werden nach unseren AGB abgehandelt (http://www.hener.at/agb.htm) und zweitrangig nach den Allg. Bedingungen des Fachverbandes  für Unternehmensberater und Datenverarbeiter geregelt. (“Software Support Leistungen“; “Programmierleistungen“) bzw. nach den Allg. Bedingungen des Büromaschinenhandel (“Verkauf und Lieferung von Büromaschinen Informationstechnik einschließlich Datenverarbeitungsanlagen“), Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung und Ergänzung des Vertrages bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für IT-Services unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt der AGB nicht  berührt.